Geislinger Zeitung 21.03.2020

Eine harte Zeit für Zwei- und Vierbeiner

Tierschutzverein Sie sind auf den Menschen angewiesen, und auch sie leiden unter der Corona-Krise: die Haustiere. Was müssen die Halter beachten bei Quarantäne oder Ausgangssperre? Der Geislinger Tierschutzverein klärt auf.

Bei Hunden können die Halter, sofern sie in häuslicher Quarantäne sind, Bekannte darum bitte, mit dem Tier Gassi zu gehen.

Viele Menschen treibt gegenwärtig die Sorge um, wie sie ihre Haustiere im Falle einer eigenen Erkrankung, im Falle der Quarantäne oder aber bei einer Ausgangsperre versogen können. Der Geislinger Tierschutzverein informiert in einer Mitteilung über das Thema.       

Dass ein an Covid-19- so heißt die Infektion mit dem Coronavirus- Erkrankter sein Haustier anstecken kann, darauf gebe es noch keine   konkreten Hinweise. Dennoch solle man engen Kontakt mit dem Haustier sicherheitshalber vermeiden, sprich den Kontakt von Nase und Mund oder enges Kuscheln. Man solle dem Tier auch nichts vom eigenen Essen geben. Wer einen Hund hat und erkrankt ist, für den liege die wesentliche Herausforderung darin, dass er oder sie das Haus nicht verlassen dürfe, um mit dem TIer Gassi zu gehen. Wer einen Garten hat, der könne den Hund einfach hinauslassen. Wer diese Möglichkeit nicht hat, dem empfiehlt der Tierschutzverein, sich an (gesunde) Freunde, Familienmitglieder oder Bekannte zu wenden mit der Bitte, mit dem Hund spazieren zu gehen. Da biete sich zudem an, die betreffenden Personen gleich zu bitten, notwendige Einkäufe mitzuerledigen.

Bei alldem müssen aber alle vorgegebenen Hygiene-Regeln beachtet werden, um niemanden anzustecken, mahnt der Tierschutzverein. Das heißt zuvorderst: direkten Kontakt mit dem Hundesitter vermeiden. Im Idealfall solle die Übernahme nicht im Haus sondern davor oder im EIngangsbereich erfolgen. Hierbei sei es sinnvoll, dass der Gassigeher eine andere Leine und ein anderes Halsband mitbrungt und verwendet, um nicht die gleichen Gegenstände anfassen zu müssen wie der Infizierte.       

Bei Katzen, Nagern und Vögeln ist die Lage entspannter. Katzen, die Freigänger sind, könne man wie gewohnt raus- und reinlassen,       Wohnungskatzen wie gewohnt versorgen. Letzteres gelte auch für die anderen Haustiere.

In diesem Kontext bittet der Tierschutzverein darum, Tiere nur dann vorübergehend in einem Tierheim oder in einer Tierpension abzugeben, wenn man die Tiere zu Hause nicht betreuen kann oder etwa ins Krankenhaus muss.  Ein Orts- und Personen wechsel sowie der Verlust der Bezugspersonen und der gewohnten Umgebungbedeute für die Haustiere immer Stress. Zudem befänden sich auch Tierheime in einer Ausnahmesituation, weshalb jede Tierabgabe, die nicht unbedingt nötig ist, vermieden werden sollte.       

Sollte es eine Ausgangssperre geben, werde das Gesundheitsamt noch genaue Anweisungen geben, wie sich die Bevölkerung zu verhalten hat. Auch der Deutsche Tierschutzbund werde dann genaue Informationen weitergeben. Da Deutschland im Grundgesetz den Tierschutz als Stattsziel verankert hat, hätten hierzulande auch Tiere eine Sonderstellung, die dazu führt, dass auch sie die Erfüllung ihrer Grundbedürnisse gelte.

Das bedeute etwa, dass Hunde und Pferde Gelegenheit zur Bewegung bekommen und Tiere, die im Stall oder auf der Weide leben, weiter versorgt werden müssen. Der Deutsche Tierschutzbud werde sich dabei für tierschutzgerechte und seuchenhygienisch sinnvolle Lösungen einsetzen. In Italien dürfen beispielweise Hundebesitzer trotz Ausgangssperre mit ihren Tieren in der Nähe der Wohnung spazieren gehen.

Quelle: Geislinger Zeitung vom 21.03.2020