Über uns

Der Tierschutzverein Geislingen und Umgebung ist ein in das Vereinsregister eingetragener Verein (Vereinsregister beim Amtsgericht Ulm Nr. 540286). Wir haben derzeit ca. 200 Mitglieder.

Unser Ziel ist es, den Tierschutzgedanken zu fördern und zu verbreiten. Wir handeln dabei in Übereinstimmung mit Artikel 20a des Grundgesetzes, in dem seit 2002 der Tierschutz als Staatsziel verankert ist, und in Übereinstimmung mit der Verfassung des Landes Baden-Württemberg. In dieser heißt es in Artikel 3b: „Tiere werden als Lebewesen und Mitgeschöpfe im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung geachtet und geschützt.“

Wir kümmern uns auch um die Betreuung und die Pflege von Fundtieren, von herrenlosen Tieren und von Tieren, die aus irgend einem Grund in Not sind und kein Zuhause haben. Wir setzen uns ferner für die Verhütung von Tierquälerei, Tiermisshandlung und Tiermissbrauch ein.

Für die Unterbringung von Fundtieren sind eigentlich die Städte und Gemeinden zuständig. Für sie nehmen wir diese Aufgaben wahr. Dafür erhalten wir einen bestimmten Anteil an den Einnahmen aus der Hundesteuer. Diese Entschädigung deckt allerdings nur einen kleinen Teil der tatsächlich entstehenden Kosten.

Zur Unterbringung der Fundtiere und von anderen in Not geratenen Tieren unterhält der Tierschutzverein im Geislinger Stadtbezirk Türkheim ein Tierheim. Der Tierschutzverein ist der alleinige Träger dieses Tierheims.

Der Betrieb des Tierheims verursacht hohe Kosten, die durch die Einnahmen bei weitem nicht gedeckt werden. Der Verein ist deshalb in seiner Existenz auf das ehrenamtliche Engagement seiner Mitglieder/innen und Freunde sowie auf die Spendenbereitschaft der Bevölkerung und der Unternehmen angewiesen.

Der Tierschutzverein Geislingen und Umgebung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Er wurde vom Finanzamt Göppingen als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt.

Wir sind Mitglied im Deutschen Tierschutzbund – Landesverband Baden-Württemberg e.V. und somit auch dessen Satzung verpflichtet.

Zum Schluss ein Wort von Theodor Heuss:

„Eine der blamabelsten Angelegenheiten der menschlichen Entwicklung ist es, dass das Wort Tierschutz überhaupt geschaffen werden musste.“